Amt Friesack
 
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Verwaltung des Amtes Friesack
Amtsverwaltung Friesack
Marktstraße 22 o 14662 Friesack o Tel. 033235/420 o Fax 033235/1436
www.amt-friesack.de o Amt-Friesack@t-online.de
Dienstag 08.00 - 11.30 Uhr & 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag 08.00 - 11.30 Uhr & 13.00 - 16.00 Uhr
Terminvereinbarungen sind außerhalb der oben genannten Öffnungszeiten
nach Absprache mit dem zuständigen Fachamt möglich
 
Amtsdirektor Herr Beckmann 033235/4223, Amt-Friesack@t-online.de
Sekretariat Frau Krüger 033235/4222  
Bürgerinformation Frau Bewer 033235/420  
Hauptamt/ Ordnungsamt Herr Fathke 033235/4220  
Hauptamt Frau Müller 033235/4420  
Personalverwaltung Frau Heinze 033235/4243  
Hauptamt/ Sitzungsdienst/ Ordnungsamt/ Feuerwehr Frau Wohlfeil-Becker 033235/4230  
Haupt-/ Ordnungs-/ Gewerbeamt Frau Hübner, 033235/4232,  
Haupt-/ Ordnungs-/ Gewerbeamt Frau Quiram 033235/4232  
Einwohnermeldeamt Frau Plehn 033235/4211  
Haupt-/ Standesamt Frau Kratzius 033235/4233  
Kita/ Schulen/ Kultur/ Museum Frau Moos, 033235/4242  
Schreibbüro/ Einwohnermeldeamt Frau Keck 033235/4230  
Kämmerei Frau Meintzer 033235/4225  
  Frau Gauch 033235/4221  
  Frau Neumann 033235/4224  
Amtskasse Frau Österholz 033235/1436  
  Frau Laakmann 033235/4228  
Kämmerei/ Vollstreckung, Bereitschaft   033235/4221  
Kämmerei/ Steuern/ Liegenschaften Frau Brunnert 033235/4226  
Bauverwaltung/ Tiefbau Herr Czerniak 033235/4240  
Bauverwaltung/ Hochbau/ Städtebausanierung Frau Eisenberger 033235/4231  
auverwaltung/ FNPB Frau Rensch 033235/4243  

Hinweise des Amtes Friesack (örtliche Ordnungsbehörde)

1. Anliegerpflichten

Die Reinigung der Fahrbahn und der Gehwege hat bei Bedarf, mindestens jedoch 14tägig zu erfolgen (besonders Fahrbahnkante, Rinnstein bzw. am Bordstein).
Die Grünflächen zwischen dem Anliegergrundstück und der öffentlichen Straße, die sich in geschlossener Ortslage bzw. in der zusammenhängenden Bebauung befinden, sind vom Anlieger zu pflegen und zu mähen.
Zur Reinigung gehört auch der Winderdienst.

2. Immissionsschutz

Die Benutzung von geräuschintensiven Geräten ist an Sonn- und Feiertagen und in der Zeit von 20.00 bis 07.00 Uhr nicht gestattet.

3. Hundehaltung

Außerhalb des eingefriedeten Besitztums müssen Hunde ständig an einer höchstens zwei Meter langen Leine geführt werden und ein Halsband mit Namen und Adresse des Hundehalters tragen.

4. Holzfeuer im Freien/Brauchtumsfeuer

Kleine Gartenfeuer (schädlingsbefallene Gartenabfälle) von bis zu 1 m Durchmesser und
1 m Höhe sind nur montags bis samstags im Zeitraum vom 01. Oktober bis 30. April in der Zeit von 09.00 - 17.00 Uhr zulässig. Der Verbrennungszeitraum darf dabei 2 Stunden nicht überschreiten.
Bei starkem oder böigem Wind oder bei anhaltender Trockenzeit (ab Waldbrandwarnstufe 2) ist das Unterhalten eines kleinen Gartenfeuers untersagt.
Sicherheitsabstände sind einzuhalten.
Für Traditionsfeuer bei Veranstaltungen des örtlichen Brauchtums (Brauchtumsfeuer) gilt weiterhin die Genehmigungspflicht durch die örtliche Ordnungsbehörde.

 
 

 

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