Unser Taucha
 
     
     
 
 

Verhaltensregeln für die Tauchaer Bürgerschaft verfasst vom Tauchaer Rat anno 1582

 
 
  1. Die Gemeinde soll ihrem Erbherren gegenüber gehorsam und gefällig sein.
  2. Jeder Bürger hat die Pflicht, seinem Erbherrn alles zu melden, was er entdeckt hat und was der Stadt schaden könnte.
  3. Jeder Einwohner soll seinen Zins pünktlich entrichten
  4. Verkauf von Gut jeder Art ist nur mit Genehmigung des Erbherren gestattet.
  5. Die Aufnahme von Mietern in den Häusern ist nur nach Genehmigung des Erbherren möglich. (Nur 1 Mieter pro Haus)
  6. Bier darf im Winter nur bis 21 Uhr, im Sommer nur bis 22 Uhr ausgeschenkt werden. (Ausnahmen gelten nur gegenüber Wanderern)
  7. Jede Rauferei ist verboten und wird bestraft.
  8. Wenn Witwen oder Witwer wieder heiraten wollen, muss ein Vormund für die Kinder bestellt und deren Erbrecht geklärt werden.
  9. Gotteslästerung wird bestraft
  10. Während der Predigt darf in der Stadt nicht an Gäste ausgeschenkt werden.
  11. Wer am Sonntag brauen will, sollte nicht vor der Predigt Feuer machen.
  12. Jeder Bürger ist verpflichtet, die Stadtbefestigung in Ordnung zu halten und sich zu Schanzarbeiten jederzeit zur Verfügung zu halten.
  13. Jeder Hausbesitzer ist für sein Grundstück verantwortlich.
  14. Tage zum Fischen sind nur Dienstag und Freitag. Gefischt werden darf nur mit Fischberechtigung.
  15. Es darf nur im eigenen Gewässer gefischt werden.
  16. Das Fanggerät fürs Fischen soll die vorgeschriebenen Maße haben.
  17. Aas und verstorbenes Vieh soll sofort begraben werden.
  18. Müßiggänger, Faule sowie Frevler sollen von niemandem beherbergt werden.
  19. Bei Hochzeiten dürfen nur 6 Tische gesetzt werden.
  20. Es soll fleißig Wache gehalten werden.
  21. Beschädigungen von Weiden und Obstbäumen werden bestraft.
  22. Die Handwerker sollen gerechten Lohn zahlen
  23. Die Böttcher sollen ihre Fässer genau nach Maß anfertigen.
  24. Die Fleischer sollen richtig abwiegen, sie sollen so schlachten, dass sie montags und freitags Fleisch zu verkaufen haben. Das Fleisch soll zum gleichen Preis verkauft werden, wie er in Leipzig üblich ist.
  25. Heimliches Schlachten und Brotbacken ist verboten.
  26. Alle Kauf-, Verkaufs- und Tauschgeschäfte sollen schriftlich vereinbart werden, damit die Erben jederzeit "nachkommen können".
  27. Das Ährenlesen auf Feldern, wo noch Puppen stehen, ist verboten.
  28. Feuerstellen sollen sauber gehalten werden. Jeder Brauberechtigte (Hausbesitzer) soll 6 lederne Eimer bereitstellen und in seinem Viertel 2 Feuerhaken und 3 Steigleitern anschaffen, außerdem bei Bedarf Wasser vor die Tür stellen.
  29. Jeder Bürger soll sich nach Aufforderung für den Kriegsdienst bestens ausrüsten.
  30. Nur die Hausbesitzer dürfen ein Handwerk betreiben.
  31. Beim Läuten der Glocken soll sich jeder Bürger auf dem Marktplatz einfinden.
  32. Schulden sollen pünktlich zurückgezahlt werden.
 
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