|
|
|
|
|
|
|
|
Verhaltensregeln für
die Tauchaer Bürgerschaft verfasst
vom Tauchaer Rat anno 1582
|
|
|
- Die Gemeinde soll ihrem Erbherren
gegenüber gehorsam und gefällig
sein.
- Jeder Bürger hat die Pflicht,
seinem Erbherrn alles zu melden, was
er entdeckt hat und was der Stadt schaden
könnte.
- Jeder Einwohner soll seinen Zins
pünktlich entrichten
- Verkauf von Gut jeder Art ist nur
mit Genehmigung des Erbherren gestattet.
- Die Aufnahme von Mietern in den Häusern
ist nur nach Genehmigung des Erbherren
möglich. (Nur 1 Mieter pro Haus)
- Bier darf im Winter nur bis 21 Uhr,
im Sommer nur bis 22 Uhr ausgeschenkt
werden. (Ausnahmen gelten nur gegenüber
Wanderern)
- Jede Rauferei ist verboten und wird
bestraft.
- Wenn Witwen oder Witwer wieder heiraten
wollen, muss ein Vormund für die
Kinder bestellt und deren Erbrecht geklärt
werden.
- Gotteslästerung wird bestraft
- Während der Predigt darf in
der Stadt nicht an Gäste ausgeschenkt
werden.
- Wer am Sonntag brauen will, sollte
nicht vor der Predigt Feuer machen.
- Jeder Bürger ist verpflichtet,
die Stadtbefestigung in Ordnung zu halten
und sich zu Schanzarbeiten jederzeit
zur Verfügung zu halten.
- Jeder Hausbesitzer ist für sein
Grundstück verantwortlich.
- Tage zum Fischen sind nur Dienstag
und Freitag. Gefischt werden darf nur
mit Fischberechtigung.
- Es darf nur im eigenen Gewässer
gefischt werden.
- Das Fanggerät fürs Fischen
soll die vorgeschriebenen Maße
haben.
- Aas und verstorbenes Vieh soll sofort
begraben werden.
- Müßiggänger, Faule
sowie Frevler sollen von niemandem beherbergt
werden.
- Bei Hochzeiten dürfen nur 6
Tische gesetzt werden.
- Es soll fleißig Wache gehalten
werden.
- Beschädigungen von Weiden und
Obstbäumen werden bestraft.
- Die Handwerker sollen gerechten Lohn
zahlen
- Die Böttcher sollen ihre Fässer
genau nach Maß anfertigen.
- Die Fleischer sollen richtig abwiegen,
sie sollen so schlachten, dass sie montags
und freitags Fleisch zu verkaufen haben.
Das Fleisch soll zum gleichen Preis
verkauft werden, wie er in Leipzig üblich
ist.
- Heimliches Schlachten und Brotbacken
ist verboten.
- Alle Kauf-, Verkaufs- und Tauschgeschäfte
sollen schriftlich vereinbart werden,
damit die Erben jederzeit "nachkommen
können".
- Das Ährenlesen auf Feldern,
wo noch Puppen stehen, ist verboten.
- Feuerstellen sollen sauber gehalten
werden. Jeder Brauberechtigte (Hausbesitzer)
soll 6 lederne Eimer bereitstellen und
in seinem Viertel 2 Feuerhaken und 3
Steigleitern anschaffen, außerdem
bei Bedarf Wasser vor die Tür stellen.
- Jeder Bürger soll sich nach
Aufforderung für den Kriegsdienst
bestens ausrüsten.
- Nur die Hausbesitzer dürfen
ein Handwerk betreiben.
- Beim Läuten der Glocken soll
sich jeder Bürger auf dem Marktplatz
einfinden.
- Schulden sollen pünktlich zurückgezahlt
werden.
|
|
|
|
|
|
|