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Was
macht denn nun eine
richtige "Stadt" wirklich
aus:
Ihre Kirche ...
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oder ihre Stadtmauern? - Nichts
von beidem. Ein Ort erhielt Privilegien,
die sie als Stadt dann an den Landesherren
in Form von Steuern bezahlen musste
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Wenn 2008 Angermünde das 775-jährige
Jubiläum der Verleihung des Stadtrechts
feiert, stellt sich die Frage, was bitte
ist das Besondere daran?
Angermünde erhielt wohl 1233 das
Stadtrecht, nachdem der Ort um 1230 im
Schutz einer Burg gegründet wurde
- doch ganz sicher ist man sich da nicht.
Es ist wahrscheinlich, dass es die Askanier-Brüder
Otto III. und Johann I. waren, die in
die Infrastruktur und Befestigung der
neuen Stadt investierten und die Bürger
durch Privilegien wie Entlassung aus der
Leibeigenschaft und Selbstverwaltung in
die Stadt lockten, woher auch der Ausspruch
"Stadtluft macht Frei" stammt.
Im Gegenzug mussten die Städte an
den Landesherren Steuern entrichten. Das
allgemeine Stadtrecht hat seine Wurzeln
in dem Gewohnheitsrecht der Kaufleute.
Innerhalb der Stadt wurde den Bürgern
durch das Stadtrecht die persönliche
Freiheit, das Eigentumsrecht, die Unversehrtheit
von Leib und Leben und die geregelte wirtschaftliche
Tä-tigkeit garantiert. So gab es
eine eigene Prozessordnung, eigenes Straf-,
Ehegüter-, Erb- und Kaufmannsrecht.
Das Geschäft lohnte sich für
beide Seiten. Der Landesherr hatte eine
ständige Einnahmequelle und die Städte
hatten ihre Freiheiten.
Die Gesetzessammlungen der Städte
wurden gern auf die neuen Städte
übertragen. So wird angenommen, dass
Angermünde ebenso wie zwei Jahre
später Prenzlau das Magdeburger Stadtrecht
erhielt und ein eigenes Stadtrecht entwickelte,
das 1286 an Stolpe verliehen wurde
Leider fehlen heute alle Belege, die ein
genaues Datum und die Daten der Stadtrechtverleihung
dokumentieren könnten. Doch das wird
weder den Enthusiasmus bei der Vorbereitung
des Festjahres bremsen können noch
die Stimmung im (angenommenen) Jubiläumsjahr
verderben.
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