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Kunst
versus Schmiererei |
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Dummer Jungenstreich
oder Straftat ?
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Die Gemeinde und
ortsansässige Schulprojekte stellen
Flächen für die Kunst zur Verfügung
- so gefällt es auch |
Das Zeichnen und Malen ist ein schnelles,
spontanes künstlerisches Medium und der
materielle Aufwand ist in den meisten Fällen
relativ gering. Eventuell ist das auch schon
ein Grund für diese "Künstler", sich einem
ganz breiten Publikum präsentieren zu wollen
oder zu "müssen". Allerdings trägt ihre
"Kunst" den bitteren Beigeschmack einer
Sachbeschädigung. Menschen haben schon immer
versucht, sich kreativ auszudrücken. Älteste
Belege dafür sind die Höhlenmalereien, wie
die am Eingang der Grotte Cosquer in Südfrankreich.
Es sei aber ausdrücklich betont: Das Beschmieren
und Bemalen fremden Eigentums ohne Zustimmung
des Eigentümers ist strafrechtlich eine
Sachbeschädigung und verpflichtet zivilrechtlich
zum Schadenersatz. Entscheidend dabei ist
aber, dass der Geschädigte einen Strafverfolgungsantrag
stellt. Zur Sachbeschädigung wird der §
303 StGB herangezogen, dazu zählen auch
solche Graffiti an Wänden, die einen nicht
unerheblichen Schaden darstellen. Der Geschädigte,
wie zum Beispiel ein Hauseigentümer, kann
vom Verursacher Schadenersatz fordern und
einklagen. Die rechtliche Konsequenz geht
so weit, dass der Geschädigte auf dem Weg
der Zivilklage die Schadenssumme einklagen
kann. Die Schadenersatzpflicht er-gibt sich
aus dem § 823 BGB. Der Anspruch aus
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Solche Schmierereien
sind vielerorts zu sehen - In Panketal
versucht man gezielt gegen solche
Sachbeschädigungen vorzugehen |
einer unerlaubten Handlung verjährt gemäß
§ 852 BGB innerhalb von drei Jahren nach
Kenntnisnahme von dem Schaden und der Person
des Ersatzpflichtigen. Die Gemeinde Panketal
hatte im Jahr 2005 in Zusammenarbeit mit
der Oberschule Schwanebeck und der E.ON
edis legalisierte Möglichkeiten zum Beispiel
an Trafostationen geschaffen. Trotz des
Angebotes gab es weitere Schmierereien.
In einem Aufruf an die Mitbürger der Gemeinde
Panketal sagt Bürgermeister Rainer Fornell
ganz deutlich: "Ich bin nicht gewillt, dieser
zunehmenden Verwahrlosung des Ortsbildes
weiter tatenlos zuzusehen und nur Appelle
zu formulieren. Dies auch deshalb nicht,
weil die Gemeinde mit ihren Kita- und Schulgebäuden
sowie dem Rathaus allzu oft selbst Geschädigter
ist. Wir haben Kinder und Jugendliche, die
ihre Grenzen nicht kennen. Es ist unsere
gemeinsame Aufgabe, ihnen diese Grenzen
klar zu machen und Recht und Gesetz durchzusetzen.
Für ein sauberes und gepflegtes Panketal.
Für den Schutz unseres Eigentums." |
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