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Guido Müller
ist Bürgermeister von Klein
Behnitz und Amtsausschussvorsitzender
des Amtes Nauen-Land.
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Die Gemeindegebietsreform ist in ganz
Brandenburg in vollem Gange. In ganz Brandenburg?
- Nein, denn einige Ämter und Gemeinden
wehren sich gegen Zusammenschlüsse,
die "von oben" durchgedrückt
werden sollen. Sehr aktiv im Kampf um
die Eigenständigkeit sind die Gemeinden
des Amtes Nauen-Land. Der Amtsausschussvorsitzende
Guido Müller zu den Hintergründen
der Verweigerung:
"Im Gegensatz zu der Absicht des
Innenministeriums, das Amt Nauen-Land
aufzulösen, haben sich der Amtsausschuss
und dreizehn der vierzehn amtsangehörigen
Gemeinden für den Erhalt des Amtes
ausgesprochen. Dabei geht es jedoch nicht
vordergründig um den Erhalt einer
Verwaltung, sondern vielmehr um die Wahrung
der Eigenständigkeit der einzelnen
Gemeinden.
Die
beabsichtigte Eingliederung von elf Gemeinden
des Amtes in die Stadt Nauen und die Eingliederung
von drei Orten in andere Gemeinden würde
vieles in Frage stellen, was in den letzten
Jahren aufgebaut oder erhalten wurde.
Es ist abzusehen, dass unter anderem Kindertagesstätten,
Dorfgemeinschaftshäuser und Feuerwehren
aus finanziellen Gründen zur Disposition
gestellt werden.
In den vergangenen Jahren haben die Gemeinden
bereits viele Einrichtungen, wie beispielweise
Schulen und Geschäfte verloren, so
dass Bestehendes unbedingt zu erhalten
ist. Der Erhalt gemeindlicher Einrichtungen
ist daher ein Grund, warum sich die Bürgermeister
und Gemeindevertreter gegen die Gemeindegebietsreform
aussprechen. Die Stellungnahmen der Einwohner
im Anhörungsverfahren zum Entwurf
des Neugliederungsgesetzes haben deutlich
gezeigt, dass diese die Auffassung ihrer
gewählten Vertreter teilen und sind
für den Amtsausschuss Motivation,
an dem gewählten Weg der Bewahrung
der Eigenständigkeit festzuhalten."
Amtsausschuss
Der Amtsausschuss ist das höchste
Gremium eines Amtes. Üblicherweise
sind hier alle Bürgermeister der
amtsangehörigen Gemeinden vertreten,
also demokratisch legitimiert. Der Amtsausschuss
fasst Beschlüsse, die das Amt im
Ganzen betreffen und bestellt den Amtsdirektor,
der dem Ausschuss gegenüber rechenschaftspflichtig
ist.
Mit der Gemeindegebietsreform entfällt
auch der Amtsausschuss. Die Beschlüsse
für die Gemeinden werden dann in
der Stadtverordnetenversammlung getroffen,
wo meist auf Grund der Stimmverteilung
zu Gunsten der Stadt deren Interessen
stärker ins Gewicht fallen.
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