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Rathaus
Senftenberg
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Das Handeln der Gemeinde wird ausschließlich
durch den Willen der Bürger und die
Gesetze bestimmt. Die Bürgerschaft
wird, soweit sie nicht unmittelbar handelt,
durch die Gemeindevertretung vertreten.
Die Gemeindevertretung führt in Städten
die Bezeichnung Stadtverordnetenversammlung.
Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung
ist Anton Faust. Erste Stellvertreterin
des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung
ist Friederike Linke. Zweiter Stellvertreter
des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung
ist Lothar Berg. Die Stadtverordnetenversammlung
besteht aus den Stadtverordneten der Parteien
beziehungsweise der Wählergemeinschaften
und dem Bürgermeister als stimmberechtigtem
Mitglied. In allen Ortsteilen werden Ortsbeiräte
unmittelbar durch die Bürgerinnen
und Bürger der jeweiligen Ortsteile
gewählt, die aus ihrer Mitte für
die Dauer der Wahlperiode den jeweiligen
Ortsbürgermeister wählen. Die
Ortsbürgermeister der Ortsteile sind
zugleich jeweils Vorsitzende der Ortsbeiräte.
In der Stadt Senftenberg besteht ein Kinder-
und Jugendparlament. Die Stadtverordnetenversammlung
be-stellt einen ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten.
Dem Seniorenbeauftragten wird zur Unterstützung
seiner Tätigkeit der Seniorenbeirat
der Stadt als beratendes Gremium zur Seite
gestellt.
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